Mitgliederversammlung (Parteitag)

Mitgliederversammlung oder auch Parteitag genannt ist das oberste Organ der Partei, sie ist jährlich mindestens einmal einzuberufen. Jedes Mitglied ist teilnahmeberechtigt. 

Die Mitgliedschaft kann von jedem liechtensteinischen Landesangehörigen weiblichen oder männlichen Geschlechts, der das 18. Altersjahr erfüllt hat, durch Erklärung erworben werden. Diese Erklärung kann gegenüber dem Ortsgruppenvorstand der Wohnsitzgemeinde oder gegenüber dem Präsidium auf Landesebene oder anlässlich des Zutritts zu einer Mitgliederversammlung auf Landesebene im Rahmen des Erhalts des Wahlzettels abgegeben werden.